Stand: 26.04.2026
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen dem Architekturbüro Kaveller, Inhaber Hakan Kaveller M.A., Daniel-Lampa-Str. 11, 56637 Plaidt (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über die Erstellung von Leistungsverzeichnissen, Mengenermittlungen, Ausschreibungsunterlagen und damit verbundenen Beratungsleistungen.
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, sofern der Auftragnehmer ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(1) Der Auftragnehmer erstellt für den Auftraggeber Leistungsverzeichnisse und Mengenermittlungen für die Leistungsphase 6 nach HOAI auf Basis der vom Auftraggeber bereitgestellten Modelle, Pläne und Unterlagen.
(2) Der konkrete Leistungsumfang wird im Angebot bzw. im Einzelvertrag festgelegt. Standardleistungen umfassen:
(3) Zusätzliche Leistungen (z. B. weitere Korrekturschleifen, Preisspiegel, Vergabebegleitung) bedürfen einer gesonderten Beauftragung.
Der Vertrag kommt durch schriftliche Beauftragung des Auftraggebers und Annahme durch den Auftragnehmer zustande. Die Annahme kann auch durch Aufnahme der Leistungserbringung erfolgen.
(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer rechtzeitig und kostenlos alle für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung, insbesondere:
(2) Verzögerungen, die auf fehlender oder unvollständiger Mitwirkung beruhen, verlängern vereinbarte Fristen entsprechend und können zusätzliche Vergütungsansprüche begründen.
(1) Es gilt der im Angebot genannte Festpreis bzw. die vereinbarte Stundenvergütung. Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Soweit nicht anders vereinbart, sind 50 % des vereinbarten Preises bei Auftragsannahme und 50 % nach Abnahme/Lieferung fällig.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
(4) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet.
(1) Der Auftraggeber erhält an den erstellten Leistungsverzeichnissen und Mengenermittlungen ein einfaches, zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht für den vereinbarten Verwendungszweck (Ausschreibung und Vergabe des konkreten Bauvorhabens).
(2) Die Rechteübertragung erfolgt aufschiebend bedingt durch vollständige Zahlung des vereinbarten Honorars.
(3) Eine Weitergabe an Dritte für andere Bauvorhaben oder eine Veröffentlichung als Vorlage bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
(1) Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, sobald die Leistung vertragsgemäß erbracht wurde.
(2) Erfolgt keine schriftliche Rüge innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung, gilt die Leistung als abgenommen.
(1) Die Haftung des Auftragnehmers richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Der Auftragnehmer haftet bei leichter Fahrlässigkeit nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
(3) Eine Berufshaftpflichtversicherung besteht bei der AXA Versicherung AG (Geltungsbereich Deutschland / EU).
(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch fehlerhafte oder unvollständige Vorgaben des Auftraggebers entstehen.
(1) Beide Vertragsparteien können den Vertrag aus wichtigem Grund jederzeit fristlos kündigen.
(2) Bei Kündigung durch den Auftraggeber hat der Auftragnehmer Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen sowie auf eine angemessene Entschädigung gemäß § 648 BGB.
(3) Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail genügt).
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Die Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages.